Wie muss ich mein Leasingfahrzeug versichern?

Für die gesamte Vertragsdauer ist die Vollkaskoversicherung für ein Leasingfahrzeug obligatorisch. Dieser ist nicht Bestandteil der Leasingrate, sondern ist separat durch den Leasingnehmer abzuschließen. Zusätzlich sollte darauf geachtet werden, dass diese Versicherung einen GAP-Schutz miteinschließt, wodurch im Fall eines Gesamtschadens oder Diebstahls der vollständige Fahrzeugpreis rückerstattet wird. Davon ausgenommen sind All-inclusive-Angebote, die zusätzliche Serviceleistungen wie die Kfz-Versicherung bereits abdecken.

Welche Kosten sind bei der Leasingrückgabe zu beachten?

Wenn das Fahrzeug in vertragsgemäßem und einwandfreiem Zustand übergeben wird, fallen in der Regel für den Leasingnehmer keine weiteren Gebühren an.

Abhängig von der Leasingart (Kilometer- oder Restwertleasing) können für zusätzliche Kilometer oder für Mängel an dem Fahrzeug weitere Kosten anfallen. Im Falle außergewöhnlicher Abnutzungen werden Instandsetzungskosten berechnet (z.B. bei tiefen Lackschäden, Felgenschäden, Steinschlagschäden). Vor einer Rückgabe des Fahrzeuges empfehlen wir, dieses professionell aufbereiten zu lassen.

Wer ist vom Leasing ausgeschlossen?

Jeder, der einen Leasingvertrag abschließen möchte, benötigt für die Zulassung durch die jeweilige Leasingbank bestimmte Voraussetzungen. Zu diesen zählen:

 

  • Das Mindestalter des Leasingnehmers von 18 Jahren
  • Hauptwohnsitz in Deutschland
  • Einwandfreie Bonität, keine SCHUFA-Einträge
  • Gesichertes, idealerweise unbefristetes, Beschäftigungsverhältnis (bei befristeten Arbeitsverhältnissen muss die gesamte Leasingdauer eingehalten werden)
  • Regelmäßiges Arbeitseinkommen in Höhe der Leasingrate
  • Bei gewerblichem Leasing zusätzlich: mindestens 6 Monate bestehendes Gewerbe

Ich habe bereits einen Leasingvertrag, kann ich diesen frühzeitig beenden?

In der Regel kann der Leasingnehmer seinen Leasingvertrag nicht vorzeitig beenden außer im Fall eines Diebstahls oder eines Totalschadens. Die Möglichkeit einer Leasingübernahme ist in Ausnahmefällen möglich.

Wozu eine Sonderzahlung?

Durch eine mögliche Sonderzahlung wird die Höhe der monatlichen Raten geschmälert. Dabei ist der Leasingbetrag umso kleiner, je höher die Sonderzahlung ausfällt. Sollte ein Leasinginteressent von der Leasingbank auf Grund mangelnder Bonität vorerst zurückgewiesen werden, bietet eine Einmalzahlung auch die Chance, dennoch einen Leasingvertrag abzuschließen. Das liegt daran, dass sich mit der Reduzierung der Leasingrate gleichzeitig das Ausfallrisiko für uns als Leasinggeber minimiert.

Wieviel kostet ein Auto-Leasing in der Regel?

Allgemein setzen sich die Kosten ausfolgenden Faktoren zusammen:

  • Monatliche Leasingrate
  • Zu Vertragsbeginn: Zulassungs- und Überführungskosten
  • Optionale Sonderanzahlung
  • KFZ-Versicherung
  • Optional extra gebuchte Service-Leistungen

Wie stellt sich der Preis der monatlichen Leasingrate zusammen?

Bei einer Leasingrate setzt sich die Summe der Monatsrate aus einer einmaligen (optionalen) Sonderzahlung, der Vertragslaufzeit, dem Kilometerstand sowie dem Restwert des Fahrzeugs zusammen. Außerdem wird der Wert Ihres Fahrzeugs betrachtet, welches ebenso einen wesentlichen Einfluss auf die Rate hat.

Wie funktioniert Leasing?

Beim Leasing profitieren Sie von der Möglichkeit, kontinuierlich ein modernes Neufahrzeug zu fahren und ersparen sich den Aufwand für den Weiterverkauf – da Sie das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingzeit einfach wieder an uns übergeben.

 

Hat ein Leasingangebot Sie interessiert, können Sie sich über „Rufen Sie uns an“ oder „Schreiben sie uns“ sofort mit uns in Verbindung setzen und das Fahrzeug unverbindlich anfragen. Anschließend werden Ihnen die Einzelheiten des Vertrags dargelegt und Sie erhalten bei Interesse einen Leasingvertrag. Nach Abschluss dieses Prozesses unterschreiben Sie den Leasingvertrag – wahlweise bei uns im Autohaus oder per Post. Nach der Abwicklung Ihrer Bestellung holen Sie Ihr Wunschfahrzeug bei uns ab, wahlweise besteht auch die Möglichkeit einer Werksabholung.

 

Vorteile

 

Privatpersonen Unternehmen
monatlich gleichbleibende Raten monatlich gleichbleibende Raten
keine steuerlichen Vorteile Steuerliche Absetzbarkeit
Planungssicherheit durch feste Monatsraten Liquidität bleibt erhalten
erweiterte Probefahrt bilanzneutral
Flexibilität verschiedene Angebote bspw. für Kleingewerbe, Start-Ups oder größere Unternehmen à Mengenrabatte
Kein Verkaufsaufwand wegen einfacher Rückgabe des Fahrzeugs keine hohen Anfangsinvestitionen
Neuwagen statt Gebrauchtwagen Planungssicherheit
Abhängigkeit von Kreditinstituten wird reduziert
Kein Restwertrisiko, kein Verschleißrisiko

 

Kilometerleasing vs. Restwertleasing

 

Kilometerleasing Restwertleasing
Kilometerleistung – die Monatsrate basiert auf der zurückgelegten Kilometerzahl

Restwert – die Monatsrate resultiert aus der Berechnung des Restwertes bei Vertragsende durch den Vertragshändler
Flexibilität – die Kilometerzahl ist variabel und kann individuell vereinbart werden Risiko – nicht vorhersehbare Risiken durch stetige Veränderung der Marktsituation, die Einfluss auf den kalkulierten Restwert hat
Risikobereitschaft – die zusätzlichen Kilometer sind vom Leasingnehmer zu begleichen. Die Kosten sind bei Vertragsbeginn vereinbart

Rückgabe – ist der Rückgabewert geringer als der prognostizierte Restwert, zahlt der Leasingnehmer
Plansicherheit – bei Beginn des Leasingvertrages sind die Gesamtkosten planbar

Kaufpreis – der Restwert entspricht normalerweise nicht dem Kaufpreis, d.h. wenn Sie sich am Ende der Vertragslaufzeit für den Erwerb des Fahrzeugs entscheiden, ist ein höherer Kaufpreis vorgesehen.
Gesetzliches Widerrufsrecht – ein Restwertleasingvertrag hat eine Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss.