BestCarDeals (BCD)

Ich habe ein Auto geleast. Wie lange dauert die Lieferzeit?

Leider können wir hierzu vorab keine genauen Angaben machen. Genauere Information rund um Ihr Traumfahrzeug wie die Lieferzeiten erhalten Sie direkt nach Vertragsabschluss in Ihrem Kundenportal.

Welche Kosten entstehen mir bei Anfragen über Best Car Deals?

Anfragen über Best Car Deals sind für Interessenten kostenfrei. Unsere Verkaufsberater prüfen nach Erhalt Ihre Anfragen & werden Ihnen das passende Angebot zukommen lassen.

Wie funktioniert BestCarDeals?

Auf dieser Plattform werden überwiegend Leasingangebote unseres Produktportfolios gehandelt. Wir, als zertifizierter Automobilhändler im Raum Krefeld, inserieren Leasingfahrzeuge und bieten Neu- und Gebrauchtwagen für die Marken Volkswagen, Audi, Skoda, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Ford, Ford Nutzfahrzeuge, Volvo, KIA an. Egal ob Gewerbeleasing oder Privatleasing, wir finden die passenden Angebote für Sie.

Leasing Allgemein

Wie muss ich mein Leasingfahrzeug versichern?

Für die gesamte Vertragsdauer ist die Vollkaskoversicherung für ein Leasingfahrzeug obligatorisch. Dieser ist nicht Bestandteil der Leasingrate, sondern ist separat durch den Leasingnehmer abzuschließen. Zusätzlich sollte darauf geachtet werden, dass diese Versicherung einen GAP-Schutz miteinschließt, wodurch im Fall eines Gesamtschadens oder Diebstahls der vollständige Fahrzeugpreis rückerstattet wird. Davon ausgenommen sind All-inclusive-Angebote, die zusätzliche Serviceleistungen wie die Kfz-Versicherung bereits abdecken.

Welche Kosten sind bei der Leasingrückgabe zu beachten?

Wenn das Fahrzeug in vertragsgemäßem und einwandfreiem Zustand übergeben wird, fallen in der Regel für den Leasingnehmer keine weiteren Gebühren an.

Abhängig von der Leasingart (Kilometer- oder Restwertleasing) können für zusätzliche Kilometer oder für Mängel an dem Fahrzeug weitere Kosten anfallen. Im Falle außergewöhnlicher Abnutzungen werden Instandsetzungskosten berechnet (z.B. bei tiefen Lackschäden, Felgenschäden, Steinschlagschäden). Vor einer Rückgabe des Fahrzeuges empfehlen wir, dieses professionell aufbereiten zu lassen.

Wer ist vom Leasing ausgeschlossen?

Jeder, der einen Leasingvertrag abschließen möchte, benötigt für die Zulassung durch die jeweilige Leasingbank bestimmte Voraussetzungen. Zu diesen zählen:

 

  • Das Mindestalter des Leasingnehmers von 18 Jahren
  • Hauptwohnsitz in Deutschland
  • Einwandfreie Bonität, keine SCHUFA-Einträge
  • Gesichertes, idealerweise unbefristetes, Beschäftigungsverhältnis (bei befristeten Arbeitsverhältnissen muss die gesamte Leasingdauer eingehalten werden)
  • Regelmäßiges Arbeitseinkommen in Höhe der Leasingrate
  • Bei gewerblichem Leasing zusätzlich: mindestens 6 Monate bestehendes Gewerbe
Ich habe bereits einen Leasingvertrag, kann ich diesen frühzeitig beenden?

In der Regel kann der Leasingnehmer seinen Leasingvertrag nicht vorzeitig beenden außer im Fall eines Diebstahls oder eines Totalschadens. Die Möglichkeit einer Leasingübernahme ist in Ausnahmefällen möglich.

Wozu eine Sonderzahlung?

Durch eine mögliche Sonderzahlung wird die Höhe der monatlichen Raten geschmälert. Dabei ist der Leasingbetrag umso kleiner, je höher die Sonderzahlung ausfällt. Sollte ein Leasinginteressent von der Leasingbank auf Grund mangelnder Bonität vorerst zurückgewiesen werden, bietet eine Einmalzahlung auch die Chance, dennoch einen Leasingvertrag abzuschließen. Das liegt daran, dass sich mit der Reduzierung der Leasingrate gleichzeitig das Ausfallrisiko für uns als Leasinggeber minimiert.

Wieviel kostet ein Auto-Leasing in der Regel?

Allgemein setzen sich die Kosten ausfolgenden Faktoren zusammen:

  • Monatliche Leasingrate
  • Zu Vertragsbeginn: Zulassungs- und Überführungskosten
  • Optionale Sonderanzahlung
  • KFZ-Versicherung
  • Optional extra gebuchte Service-Leistungen
Wie stellt sich der Preis der monatlichen Leasingrate zusammen?

Bei einer Leasingrate setzt sich die Summe der Monatsrate aus einer einmaligen (optionalen) Sonderzahlung, der Vertragslaufzeit, dem Kilometerstand sowie dem Restwert des Fahrzeugs zusammen. Außerdem wird der Wert Ihres Fahrzeugs betrachtet, welches ebenso einen wesentlichen Einfluss auf die Rate hat.

Wie funktioniert Leasing?

Beim Leasing profitieren Sie von der Möglichkeit, kontinuierlich ein modernes Neufahrzeug zu fahren und ersparen sich den Aufwand für den Weiterverkauf – da Sie das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingzeit einfach wieder an uns übergeben.

 

Hat ein Leasingangebot Sie interessiert, können Sie sich über „Rufen Sie uns an“ oder „Schreiben sie uns“ sofort mit uns in Verbindung setzen und das Fahrzeug unverbindlich anfragen. Anschließend werden Ihnen die Einzelheiten des Vertrags dargelegt und Sie erhalten bei Interesse einen Leasingvertrag. Nach Abschluss dieses Prozesses unterschreiben Sie den Leasingvertrag – wahlweise bei uns im Autohaus oder per Post. Nach der Abwicklung Ihrer Bestellung holen Sie Ihr Wunschfahrzeug bei uns ab, wahlweise besteht auch die Möglichkeit einer Werksabholung.

 

Vorteile

 

Privatpersonen Unternehmen
monatlich gleichbleibende Raten monatlich gleichbleibende Raten
keine steuerlichen Vorteile Steuerliche Absetzbarkeit
Planungssicherheit durch feste Monatsraten Liquidität bleibt erhalten
erweiterte Probefahrt bilanzneutral
Flexibilität verschiedene Angebote bspw. für Kleingewerbe, Start-Ups oder größere Unternehmen à Mengenrabatte
Kein Verkaufsaufwand wegen einfacher Rückgabe des Fahrzeugs keine hohen Anfangsinvestitionen
Neuwagen statt Gebrauchtwagen Planungssicherheit
Abhängigkeit von Kreditinstituten wird reduziert
Kein Restwertrisiko, kein Verschleißrisiko

 

Kilometerleasing vs. Restwertleasing

 

Kilometerleasing Restwertleasing
Kilometerleistung – die Monatsrate basiert auf der zurückgelegten Kilometerzahl

Restwert – die Monatsrate resultiert aus der Berechnung des Restwertes bei Vertragsende durch den Vertragshändler
Flexibilität – die Kilometerzahl ist variabel und kann individuell vereinbart werden Risiko – nicht vorhersehbare Risiken durch stetige Veränderung der Marktsituation, die Einfluss auf den kalkulierten Restwert hat
Risikobereitschaft – die zusätzlichen Kilometer sind vom Leasingnehmer zu begleichen. Die Kosten sind bei Vertragsbeginn vereinbart

Rückgabe – ist der Rückgabewert geringer als der prognostizierte Restwert, zahlt der Leasingnehmer
Plansicherheit – bei Beginn des Leasingvertrages sind die Gesamtkosten planbar

Kaufpreis – der Restwert entspricht normalerweise nicht dem Kaufpreis, d.h. wenn Sie sich am Ende der Vertragslaufzeit für den Erwerb des Fahrzeugs entscheiden, ist ein höherer Kaufpreis vorgesehen.
Gesetzliches Widerrufsrecht – ein Restwertleasingvertrag hat eine Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss.

Leasingrückgaben

Wie sieht eine erfolgreiche Leasingrückgabe aus?

7 Tipps für eine erfolgreiche Leasingrückgabe

 

  1. Planen Sie die Rückgabe bereits bei der Vertragsunterzeichnung

 

Bereits bei der Vertragsunterzeichnung beginnen die Vorplanungen für den Rückgabetermin. Gerade beim Restwertleasing ist darauf zu achten, dass der Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Rückgabe nicht zu hoch eingeschätzt wird. Auch wenn geringe Leasingraten attraktiv sind, basieren sie leider oft auf realitätsfernen Annahmen über den Restwert – somit sind negative Überraschungen am Ende vorgezeichnet.

 

Mit einer realistischen Kostenschätzung hingegen schützen Sie sich vor hohen Zusatzkosten. Damit wird sichergestellt, dass Sie Ihr Fahrzeug auch tatsächlich zu dem angenommenen Wert verkaufen können. Zudem können Restwert-Leasingverträge auch Klauseln enthalten, die einer näheren rechtlichen Prüfung nicht standhalten und daher unwirksam sind. Falls bei der Rückgabe des geleasten Fahrzeugs ungewöhnlich hohe Nachforderungen anfallen, lohnt sich eine nachträgliche Vertragsprüfung durchaus.

 

  1. Pflegen Sie Ihr geleastes Fahrzeug sorgfältig

 

Während der Leasingzeit können Sie einiges dafür tun, damit am Ende keine Probleme auftauchen. Regelmäßige Wartung, das Einhalten von Inspektionsterminen sowie der rechtzeitige Austausch der Verschleißteile gehören für Leasingnehmer zur Grundvoraussetzung. So lässt sich ein zu hoher Verschleiß vermeiden, der den Fahrzeugwert beträchtlich mindern kann.

 

Tipp: Erfolgt während der Leasingzeit eine regelmäßige und gründliche Reinigung des Fahrzeugs, so dass größere Verschmutzungen gar nicht erst entstehen, ist eine professionelle Instandsetzung, die ansonsten dringend zu empfehlen ist, am Ende vielleicht gar nicht nötig.

 

  1. Fachgerechte Aufbereitung

 

Selbst wenn übliche, dem Alter entsprechende Gebrauchsspuren am Ende der Leasinglaufzeit keine Konsequenzen zur Folge haben, halten wir es für sinnvoll, das Auto rechtzeitig vor Leasingende einer professionellen Aufbereitung zu unterziehen. Letztendlich zählt bei der Rückgabe eines geleasten Fahrzeugs der erste Eindruck. Bei einem verschmutzten und schlecht gepflegten Auto wird der Sachverständige mit Sicherheit genau hinsehen, um weitere Mängel zu entdecken.

 

Ist das Fahrzeug hingegen innen und außen sauber und blitzblank, deutet dies darauf hin, dass das Leasingobjekt ordentlich behandelt wurde. Es liegt dann die Vermutung nahe, dass der technische Zustand auch dementsprechend gut ist. Geringfügige Mängel werden bei einem erstklassigen Allgemeinzustand problemlos akzeptiert.

 

Die Kosten von rund 200 Euro für eine professionelle Aufbereitung können somit eine gute Investition sein. Eine rechtliche Verpflichtung gibt es allerdings nicht.

 

  1. Den Übergabetermin für die Rückgabe gut vorbereiten

 

Bei Bedenken, dass es Probleme bei der Rückgabe geben könnte, nutzen Sie die Möglichkeit, das Fahrzeug vorher von einem unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl bewerten zu lassen. Sobald die Rückgabe erfolgt ist, fällt diese Möglichkeit weg, weil Sie dann nicht mehr über das Auto verfügen können.

 

Den Zustand des Fahrzeugs sollten Sie aber in jedem Fall anhand von Fotos ausführlich festhalten. Insbesondere bei kleineren Mängeln, die möglicherweise zu Diskussionen führen könnten. Um die Größe von Kratzern und Dellen zu verdeutlichen, ist es ratsam, einen vergleichbaren Gegenstand, etwa eine Münze oder ein Maßband, auf dem Foto zu platzieren. Zusätzlich sollten Sie zum Übergabetermin immer einen Zeugen mitnehmen, der im Falle eines Rechtsstreits Ihre Aussagen bestätigen kann. Zudem erscheint die andere Partei in der Regel nicht allein zur Fahrzeugübergabe.

 

  1. keine Hektik

 

Nach der Inspektion des Fahrzeugs müssen Sie verschiedene Formulare unterschreiben. Dazu gehört auch der Mängelbericht. Sie sollten sich nicht dazu drängen lassen, diesen ohne sorgfältige Prüfung zu unterschreiben. In manchen Fällen enthalten diese Formulare Abschnitte, die Ihnen später zum Verhängnis werden können. Dann nämlich, wenn sie Klauseln über ein Schuldanerkenntnis oder die Übernahme von Kosten enthalten.

 

Ein seriöser Händler wird deshalb zustimmen, falls Sie die wichtigen Unterlagen in Ruhe durchsehen wollen, bevor Sie sie zu Hause unterschreiben. Bei uns haben Sie ausreichlich Zeit, um sich alle wichtigen Unterlagen durchzulesen. Gerne stehen wir Ihnen dabei zur Verfügung. Drängt man Sie hingegen, direkt vor Ort zu unterschreiben, sollten Sie vorsichtig sein. Überstürztes Handeln ist selten zu Ihrem Vorteil. Verlassen Sie sich auch nicht auf mündliche Vereinbarungen. Bestehen Sie darauf, dass alle Punkte schriftlich festgehalten werden und Sie eine Kopie aller Unterlagen erhalten.

 

  1. Forderungen auf Berechtigung und Höhe prüfen

 

Falls bei der Rückgabe des Mietwagens ein Schaden entdeckt wird und Sie als Mieter für dessen Reparatur aufkommen müssen, ist zu klären, in welcher Höhe diese Kosten als gerechtfertigt anzusehen sind. Wenn beispielsweise für die Beseitigung eines Kratzers ein kompletter Neuanstrich verlangt wird, so können Sie die Notwendigkeit in Frage stellen und sich gegen eine überhöhte Zahlung wehren. Hier beraten wir Sie gerne und klären Sie über mögliche Mängel auf.

 

Geringfügige Schäden, die nach einiger Zeit auch bei ordnungsgemäßer Behandlung auftreten, gelten als normale, dem Fahrzeugalter entsprechende Abnutzung und dürfen nicht auf Kosten des Leasingnehmers repariert werden. Die Beweispflicht liegt im Streitfall bei der Leasinggesellschaft. Sie muss beweisen, dass der fragliche Schaden das übliche Maß übersteigt und daher auf Kosten des Leasingnehmers repariert werden muss.

 

  1. Käufersuche bei Streit um den Restwert

 

Bei der Rückgabe eines Fahrzeugs im Rahmen eines Restwertvertrags kann es zu Auseinandersetzungen über den tatsächlichen Wert des Autos kommen. Wenn dieser vom Händler wesentlich niedriger angesetzt ist als ursprünglich vereinbart, können Sie versuchen, das Fahrzeug selbst zu verkaufen und einen höheren Preis zu erzielen. Ein Angebot des Händlers gilt als angemessen, wenn es etwa 10 % unter dem Verkaufspreis des Händlers liegt.

 

Vor der Rückgabe Ihres Leasingfahrzeugs sollten Sie sich daher genau über die Marktlage informieren und gegebenenfalls in Betracht ziehen, den Fahrzeugwert von einem externen Experten ermitteln zu lassen. Enthält Ihr Leasingvertrag ein Verkaufsverbot an einen anderen Händler als denjenigen, von dem Sie das Leasingfahrzeug erhalten haben, ist diese Klausel unwirksam. Auf dem Rechtsweg hätten Sie sehr gute Chancen, in diesem Fall als erfolgreich zu gelten.

Leasingrückgaben

Mit Ablauf der vertraglich festgesetzten Leasingdauer wird das Fahrzeug an die Leasinggesellschaft bzw. an uns zurückgegeben. Bei der Rücknahme erfolgt eine sorgfältige Prüfung, inwiefern sich das Fahrzeug in einem vertragskonformen Zustand befindet.

 

Zulässig sind:

  • normale Gebrauchsspuren, die auf das Alter und die Laufleistung zurückzuführen sind (diese Schäden sind im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leasinggesellschaft definiert)
  • Geringe Kratzer
  • Dellen
  • Steinschläge an der Karosserie zählen zum normalen Verschleiß
  • leichte Verunreinigungen
  • Schrammen im Innenraum des Fahrzeugs

 

Erweist sich der Zustand des Fahrzeugs als nicht vertragskonform, ist der Leasingnehmer verpflichtet, die Reparaturkosten zu übernehmen oder für den Wertverlust aufzukommen Wir empfehlen daher, das Fahrzeug während der Leasingdauer regelmäßig zu warten.

 

Vor der Rückgabe des Fahrzeugs kann es sich lohnen, eine fachgerechte Aufbereitung durchführen zu lassen. Ein optisch überzeugender Auftritt vermeidet eine sonst eventuell anfallende Nachzahlung. Die Beseitigung von erheblichen Mängeln wird jedoch in der Regel dem Mieter berechnet. Gleiches betrifft Schäden im Innenraum, wie Brandlöcher in den Sitzen oder Durchbohrungen in Konsolen und Verkleidungen. Abgenutzte Reifen oder eine anstehende Inspektion sorgen in der Regel für zusätzliche Kosten für den Leasingnehmer. Daher sollte das Fahrzeug vor der Rückgabe unter Berücksichtigung der entsprechenden Regelungen im Leasingvertrag sorgfältig geprüft werden.

Wartungen/TÜV/Schäden

Wie läuft die Wartung meines geleasten Fahrzeugs ab?

Wartungsarbeiten am Leasingfahrzeug z.B. eine Inspektion, werden grundsätzlich in einer Vertragswerkstatt oder Partnerwerkstatt vorgenommen. Dabei ist es nicht relevant, ob Sie die Inspektionen an unserem Standort durchführen lassen oder in Partnerwerkstätten in Ihrer Nähe. Sprechen Sie uns gerne diesbezüglich an, ob dies möglich ist.

Wer zahlt die Inspektion?

In der Regel werden die Kosten für die Reparatur vom Leasingnehmer getragen. Wenn Sie sich hingegen für ein Full-Service-Leasing entscheiden oder ein Wartungs- & Verschleißpaket abschließen, profitieren Sie, je nach Leistungsumfang, von einer Kostenübernahme durch den Hersteller.

Wer zahlt die TÜV-Überprüfung?

In der Regel werden die Kosten für die TÜV-Prüfung vom Leasingnehmer getragen. Wenn Sie sich hingegen für ein Full-Service-Leasing entscheiden oder ein Wartungs- & Verschleißpaket abschließen, profitieren Sie, je nach Leistungsumfang, von einer Kostenübernahme durch den jeweiligen Hersteller.

Wer übernimmt die KFZ-Steuer?

Der Leasingnehmer, da er gleichzeitig der Halter des Fahrzeugs ist.