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Ich habe bereits einen Leasingvertrag, kann ich diesen frühzeitig beenden?

In der Regel kann der Leasingnehmer seinen Leasingvertrag nicht vorzeitig beenden außer im Fall eines Diebstahls oder eines Totalschadens. Die Möglichkeit einer Leasingübernahme ist in Ausnahmefällen möglich.