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Wie sieht eine erfolgreiche Leasingrückgabe aus?

7 Tipps für eine erfolgreiche Leasingrückgabe

 

  1. Planen Sie die Rückgabe bereits bei der Vertragsunterzeichnung

 

Bereits bei der Vertragsunterzeichnung beginnen die Vorplanungen für den Rückgabetermin. Gerade beim Restwertleasing ist darauf zu achten, dass der Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Rückgabe nicht zu hoch eingeschätzt wird. Auch wenn geringe Leasingraten attraktiv sind, basieren sie leider oft auf realitätsfernen Annahmen über den Restwert – somit sind negative Überraschungen am Ende vorgezeichnet.

 

Mit einer realistischen Kostenschätzung hingegen schützen Sie sich vor hohen Zusatzkosten. Damit wird sichergestellt, dass Sie Ihr Fahrzeug auch tatsächlich zu dem angenommenen Wert verkaufen können. Zudem können Restwert-Leasingverträge auch Klauseln enthalten, die einer näheren rechtlichen Prüfung nicht standhalten und daher unwirksam sind. Falls bei der Rückgabe des geleasten Fahrzeugs ungewöhnlich hohe Nachforderungen anfallen, lohnt sich eine nachträgliche Vertragsprüfung durchaus.

 

  1. Pflegen Sie Ihr geleastes Fahrzeug sorgfältig

 

Während der Leasingzeit können Sie einiges dafür tun, damit am Ende keine Probleme auftauchen. Regelmäßige Wartung, das Einhalten von Inspektionsterminen sowie der rechtzeitige Austausch der Verschleißteile gehören für Leasingnehmer zur Grundvoraussetzung. So lässt sich ein zu hoher Verschleiß vermeiden, der den Fahrzeugwert beträchtlich mindern kann.

 

Tipp: Erfolgt während der Leasingzeit eine regelmäßige und gründliche Reinigung des Fahrzeugs, so dass größere Verschmutzungen gar nicht erst entstehen, ist eine professionelle Instandsetzung, die ansonsten dringend zu empfehlen ist, am Ende vielleicht gar nicht nötig.

 

  1. Fachgerechte Aufbereitung

 

Selbst wenn übliche, dem Alter entsprechende Gebrauchsspuren am Ende der Leasinglaufzeit keine Konsequenzen zur Folge haben, halten wir es für sinnvoll, das Auto rechtzeitig vor Leasingende einer professionellen Aufbereitung zu unterziehen. Letztendlich zählt bei der Rückgabe eines geleasten Fahrzeugs der erste Eindruck. Bei einem verschmutzten und schlecht gepflegten Auto wird der Sachverständige mit Sicherheit genau hinsehen, um weitere Mängel zu entdecken.

 

Ist das Fahrzeug hingegen innen und außen sauber und blitzblank, deutet dies darauf hin, dass das Leasingobjekt ordentlich behandelt wurde. Es liegt dann die Vermutung nahe, dass der technische Zustand auch dementsprechend gut ist. Geringfügige Mängel werden bei einem erstklassigen Allgemeinzustand problemlos akzeptiert.

 

Die Kosten von rund 200 Euro für eine professionelle Aufbereitung können somit eine gute Investition sein. Eine rechtliche Verpflichtung gibt es allerdings nicht.

 

  1. Den Übergabetermin für die Rückgabe gut vorbereiten

 

Bei Bedenken, dass es Probleme bei der Rückgabe geben könnte, nutzen Sie die Möglichkeit, das Fahrzeug vorher von einem unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl bewerten zu lassen. Sobald die Rückgabe erfolgt ist, fällt diese Möglichkeit weg, weil Sie dann nicht mehr über das Auto verfügen können.

 

Den Zustand des Fahrzeugs sollten Sie aber in jedem Fall anhand von Fotos ausführlich festhalten. Insbesondere bei kleineren Mängeln, die möglicherweise zu Diskussionen führen könnten. Um die Größe von Kratzern und Dellen zu verdeutlichen, ist es ratsam, einen vergleichbaren Gegenstand, etwa eine Münze oder ein Maßband, auf dem Foto zu platzieren. Zusätzlich sollten Sie zum Übergabetermin immer einen Zeugen mitnehmen, der im Falle eines Rechtsstreits Ihre Aussagen bestätigen kann. Zudem erscheint die andere Partei in der Regel nicht allein zur Fahrzeugübergabe.

 

  1. keine Hektik

 

Nach der Inspektion des Fahrzeugs müssen Sie verschiedene Formulare unterschreiben. Dazu gehört auch der Mängelbericht. Sie sollten sich nicht dazu drängen lassen, diesen ohne sorgfältige Prüfung zu unterschreiben. In manchen Fällen enthalten diese Formulare Abschnitte, die Ihnen später zum Verhängnis werden können. Dann nämlich, wenn sie Klauseln über ein Schuldanerkenntnis oder die Übernahme von Kosten enthalten.

 

Ein seriöser Händler wird deshalb zustimmen, falls Sie die wichtigen Unterlagen in Ruhe durchsehen wollen, bevor Sie sie zu Hause unterschreiben. Bei uns haben Sie ausreichlich Zeit, um sich alle wichtigen Unterlagen durchzulesen. Gerne stehen wir Ihnen dabei zur Verfügung. Drängt man Sie hingegen, direkt vor Ort zu unterschreiben, sollten Sie vorsichtig sein. Überstürztes Handeln ist selten zu Ihrem Vorteil. Verlassen Sie sich auch nicht auf mündliche Vereinbarungen. Bestehen Sie darauf, dass alle Punkte schriftlich festgehalten werden und Sie eine Kopie aller Unterlagen erhalten.

 

  1. Forderungen auf Berechtigung und Höhe prüfen

 

Falls bei der Rückgabe des Mietwagens ein Schaden entdeckt wird und Sie als Mieter für dessen Reparatur aufkommen müssen, ist zu klären, in welcher Höhe diese Kosten als gerechtfertigt anzusehen sind. Wenn beispielsweise für die Beseitigung eines Kratzers ein kompletter Neuanstrich verlangt wird, so können Sie die Notwendigkeit in Frage stellen und sich gegen eine überhöhte Zahlung wehren. Hier beraten wir Sie gerne und klären Sie über mögliche Mängel auf.

 

Geringfügige Schäden, die nach einiger Zeit auch bei ordnungsgemäßer Behandlung auftreten, gelten als normale, dem Fahrzeugalter entsprechende Abnutzung und dürfen nicht auf Kosten des Leasingnehmers repariert werden. Die Beweispflicht liegt im Streitfall bei der Leasinggesellschaft. Sie muss beweisen, dass der fragliche Schaden das übliche Maß übersteigt und daher auf Kosten des Leasingnehmers repariert werden muss.

 

  1. Käufersuche bei Streit um den Restwert

 

Bei der Rückgabe eines Fahrzeugs im Rahmen eines Restwertvertrags kann es zu Auseinandersetzungen über den tatsächlichen Wert des Autos kommen. Wenn dieser vom Händler wesentlich niedriger angesetzt ist als ursprünglich vereinbart, können Sie versuchen, das Fahrzeug selbst zu verkaufen und einen höheren Preis zu erzielen. Ein Angebot des Händlers gilt als angemessen, wenn es etwa 10 % unter dem Verkaufspreis des Händlers liegt.

 

Vor der Rückgabe Ihres Leasingfahrzeugs sollten Sie sich daher genau über die Marktlage informieren und gegebenenfalls in Betracht ziehen, den Fahrzeugwert von einem externen Experten ermitteln zu lassen. Enthält Ihr Leasingvertrag ein Verkaufsverbot an einen anderen Händler als denjenigen, von dem Sie das Leasingfahrzeug erhalten haben, ist diese Klausel unwirksam. Auf dem Rechtsweg hätten Sie sehr gute Chancen, in diesem Fall als erfolgreich zu gelten.