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Leasingrückgaben

Mit Ablauf der vertraglich festgesetzten Leasingdauer wird das Fahrzeug an die Leasinggesellschaft bzw. an uns zurückgegeben. Bei der Rücknahme erfolgt eine sorgfältige Prüfung, inwiefern sich das Fahrzeug in einem vertragskonformen Zustand befindet.

 

Zulässig sind:

  • normale Gebrauchsspuren, die auf das Alter und die Laufleistung zurückzuführen sind (diese Schäden sind im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leasinggesellschaft definiert)
  • Geringe Kratzer
  • Dellen
  • Steinschläge an der Karosserie zählen zum normalen Verschleiß
  • leichte Verunreinigungen
  • Schrammen im Innenraum des Fahrzeugs

 

Erweist sich der Zustand des Fahrzeugs als nicht vertragskonform, ist der Leasingnehmer verpflichtet, die Reparaturkosten zu übernehmen oder für den Wertverlust aufzukommen Wir empfehlen daher, das Fahrzeug während der Leasingdauer regelmäßig zu warten.

 

Vor der Rückgabe des Fahrzeugs kann es sich lohnen, eine fachgerechte Aufbereitung durchführen zu lassen. Ein optisch überzeugender Auftritt vermeidet eine sonst eventuell anfallende Nachzahlung. Die Beseitigung von erheblichen Mängeln wird jedoch in der Regel dem Mieter berechnet. Gleiches betrifft Schäden im Innenraum, wie Brandlöcher in den Sitzen oder Durchbohrungen in Konsolen und Verkleidungen. Abgenutzte Reifen oder eine anstehende Inspektion sorgen in der Regel für zusätzliche Kosten für den Leasingnehmer. Daher sollte das Fahrzeug vor der Rückgabe unter Berücksichtigung der entsprechenden Regelungen im Leasingvertrag sorgfältig geprüft werden.